LEMA Bausachverständiger
VERKEHRSWERTGUTACHTEN
LEMA – Immobilienbewertung von Experten in Köln
Das sagen unsere Kunde
Das kann LEMA für Sie tun
Ob Immobilienkauf, Verkauf, Erbschaftssteuer, Scheidung oder für Bilanzierungszwecke – Bei uns erhalten Sie Verkehrswertgutachten nach gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Grundsätzen.
Verkehrswertgutachten bei Kauf einer Immobilie
Stellen Sie beim Kauf einer Immobilie, mit einem Verkehrswertgutachten fest, ob der Verkaufspreis angemesse ist. Gleichzeitig sehen Sie welche Sanierungsmaßnahmen in Zukunft anstehen. So können Sie sich beim Kauf einer Immobilie viel Geld und Ärger ersparen. Auch hinsichtlich der Kaufpreisverhandlung und einer anstehenden Finanzierung haben Sie mit unserem Verkehrswertgutachten eine sachliche Grundlage.
Verkehrswertgutachten beim Verkauf einer Immobilie
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen? Dann sollten Sie Ihre Immobilie durch LEMA bewerten lassen. Unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren ermitteln wir den Wert Ihrer Immobilie. Auch bei der Vermarktung Ihrer Immobilie steigert unser Gutachten die Erfolgsaussichten. Der Kaufinteressent erhält Transparenz und Sicherheit. Grundsätzlich dient unser Verkehrswertgutachten bei der Kaufpreisverhandlung als sachliche Grundlage.
Verkehrswertgutachten bei Erbschaft und Schenkung
In Fällen einer Erbschaft oder Schenkung bittet das Finanzamt die Erben relativ schnell zur Kasse. Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert (Marktwert) der übertragenen Immobilie oder des Grundstücks. Die Ermittlung des Wertes wird vom Finanzamt anhand eines einfachen Standardverfahrens vorgenommen. Der pauschal ermittelte Wert ist dabei deutlich Höher als der tatsächliche. Gleichzeitig fällt die fällige Steuer höher aus als notwendig. Geben Sie sich mit der Bewertung des Finanzamtes nicht zufrieden. Wir berechnen für Sie den tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie.
Verkehrswertgutachten für Bilanzierungszwecke
Kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Europäischen Union müssen ihre Jahresabschlüsse nach den Grundsätzen der IAS oder IFRS erstellen. Nach IAS 16 § 31 ist für die Bilanzierung der beizulegende Zeitwert von Grundstücken und Gebäuden anzugeben. Der Verkehrswert ist ein Marktwert und materiell identisch mit dem beizulegenden Zeitwert. Für solche Bewertungen bieten wir Ihnen die notwendige Bewertungsexpertise.
Weitere Informationen zu unserem Kurzgutachten-Service
Preise
auf Anfrage
Erforderliche Informationen
Folgende Unterlagen und Informationen werden vor dem Termin benötigt:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
Profitieren Sie von unseren Bauabnahme-Leistungen
Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich von einem Experten beraten. Wir stehen bei Ihrer Bauabnahme an Ihrer Seite und beraten Sie kompetent.
Ihr Team von LEMA