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AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Geltung der AGB
  1. Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der Firma lema. und dem Auftraggeber (im Folgenden Kunde).
  2. Entgegenstehende Geschäftsbedingen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
  3. Werden die VOB/B mit einbezogen, so gelten diese AGB vorrangig und ändern die Geltung der VOB/B insoweit ab.

 

§2 Vertragsabschluss
  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die zu den Angeboten gehörenden technischen Angaben wie z.B. Maße, Gewichte, Berechnungen, Skizzen, Abbildungen, Pläne und ähnliches sind nur annähernd maßgeblich, es sei denn, sie werden ausdrücklich durch den Kunden für verbindlich erklärt.
  2. An unsere Angebote halten wir uns sechs Wochen ab Ausstelldatum gebunden.
  3. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtsverbindlich.
  4. Mündliche Abreden und Erklärungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
  5. Sollte sich nach Ausführungsbeginn herausstellen, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, die bisher nicht Vertragsgegenstand waren, so teilt lema. dies dem Kunden unverzüglich mit. lema. kann dann die Auftragssumme um 20 % überschreiten, ohne dass es einer Erweiterung oder sonstigen Änderung des Vertrages bedarf.

 

§3 Fristen und Termine
  1. Fristen und Termine sind angemessen zu verlängern, wenn von lema. nicht zu vertretende Hindernisse auf die Vertragsausführung wesentlichen Einfluss haben. lema. wird dabei so gestellt, als hätte er Lieferverzögerungen seines Lieferanten nicht zu vertreten. lema. hat den Kunden unverzüglich über solche Leistungshindernisse zu unterrichten.
  2. lema. gerät so lange nicht in Verzug, wie der Kunde nicht die bauseitigen Voraussetzungen für die Leistung von lema. herstellt. lema. hat den Kunden auf die Leistungshindernisse hinzuweisen.

 

§4 Vorzeitige Vertragsbeendigung
  1. Löst der Kunde den Vertrag aus Gründen auf, die nicht von lema. zu vertreten sind, so kann lema. 30% des Vertragspreises verlangen, wenn mit dem Auftrag noch nicht begonnen wurde, danach 70 % des Vertragspreises. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden oder Aufwand in der verlangten Höhe nicht entstanden oder niedriger ist.
  2. lema. kann einen höheren Schaden geltend machen.

 

§5 Mitwirkung des Kunden
  1. Der Kunde hat die vereinbarten bauseitigen Voraussetzungen vor Beginn der Arbeiten zu schaffen.
  2. Bei Renovierungen, Montagen und Reparaturarbeiten hat er insbesondere alle zum Schutz der Mitarbeiter von lema. und Dritter erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde hat lema. über Sicherheitsmängel und Gefahren spätestens vor Beginn der Arbeiten zu unterrichten.
  3. Kommt der Kunde seinen diesbezüglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann lema. nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Ihm stehen dann die gesetzlichen Ansprüche zu.

 

§6 Abnahme
  1. Die Gefahr für den Vertragsgegenstand geht mit der Absendung der Lieferung an den Kunden auf diesen über. Auf Wunsch schließt lema. eine Transportversicherung ab. Die Kosten hierfür übernimmt der Kunde.
  2. Bei behördlicher Abnahme gilt die Leistung durch diese auch gegenüber dem Kunden als abgenommen. Dies gilt auch, wenn die behördliche Abnahme aus bauseitig vorliegenden Gründen nicht erfolgt.
  3. Die Abnahme gilt ebenso als erfolgt, wenn der Kunde oder ein anderer Betreiber die ausgeführten Arbeiten vorbehaltlos in Betrieb nimmt und/oder verwendet oder nach Bereitschaftsanzeige durch lema. innerhalb von 14 Tagen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, keine Abnahme erfolgt ist.

 

§7 Gewährleistung und Haftung
  1. Der Kunde gibt für sein Werk Gewähr für die Dauer von 12 Monaten, es sei denn, eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist ist nicht möglich. Die Frist beginnt mit Abnahme oder einem der Abnahme gleichgestellten Vorfall.
  2. Die Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn der Kunde oder ein Dritter in das Werk eingreift.
  3. lema. kann wählen, ob er den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt.
  4. Die Frist zur Mängelbeseitigung ist angemessen, wenn sie der Hälfte der ursprünglichen Lieferzeit entspricht, wenigstens aber zwei Wochen beträgt.
  5. lema. haftet außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden oder Dritter nur für grobe Fahrlässigkeit.
  6. Der Kunde übernimmmt grundsätzlich keine Haftung für Mangelfolgeschäden.

 

§8 Zahlungsbedingungen
  1. lema. hat Anspruch auf Abschlagszahlungen von 40 % der Auftragssumme nach Auftragserteilung, weitere 40 % bei Materialanlieferung bzw. Montagebeginn und weiterer 10 % bei Montageende.
  2. Zahlungen haben innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen, es sei denn, lema. gewährt einen Nachlass.
  3. Für Zahlungs- und Nachlassfristen kommt es auf die Gutschrift der Zahlbeträge bei lema. an.
  4. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen geltend gemacht werden, die aus demselben Rechtsverhältnis stammen.

 

§9 Eigentumsvorbehalt / Gesetzliche Schutzrechte
  1. Bis zur vollständigen Bezahlung behält lema. das Eigentum an gelieferten und/oder eingebauten Sachen. Erwirbt der Kunde infolge des Einbaus oder der Lieferung einer Sache einen Anspruch gegen einen Dritten, so tritt er diesen schon jetzt in Höhe des Anspruches von lema. gegen den Kunden an lema. ab.
  2. Der Kunde informiert lema. umgehend bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Rechtsbeeinträchtigungen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Verzug des Kunden ist lema. berechtigt, alle gelieferten und oder eingebauten Sachen zurückzunehmen, sofern dies gesetzlich noch zulässig ist.
  4. Auf Anforderung gibt lema. ihm gewährte Sicherheiten zurück, wenn und soweit diese die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt. Welche Sicherheiten zurückgegeben werden, bestimmt lema.

 

§10 Schlussbestimmungen
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, soweit der Kunde Unternehmer bzw. Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Sollten einzelne oder Teile einzelner der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bedingung tritt eine solche, die dem mit der unwirksamen Bedingung angestrebten Zweck am nächsten kommt.

 

 

lema bsv 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen von LEMA.

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